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"Ich suchte eine Taggeldversicherung und der Berater hat für mich ein sehr gutes Angebot gefunden! Allein im Internet kam ich damit nicht weiter. Vielen Dank!"Gabriele Schumacher
"Ich bin schon länger selbstständig und aufgrund von meinem Alter habe ich mir Gedanken über die Absicherung gemacht und deshalb die Anfrage über das Internet gemacht. Beim Beratungstermin wurde ich neutral und sehr kompetent beraten."Tumansch Lüthy
"Ich werde meinen Arbeitgeber wechseln und beim neuen Arbeitsvertrag ist mir aufgefallen, dass ich nicht Taggeldversichert bin. Aufgrund dessen habe ich eine Anfrage über das Internet gemacht. Beim Beratungsgespräch habe ich mich gut aufgehoben gefühlt und der Berater hatte verschiedene Offerten dabei, welche wir im Detail besprochen haben. Ich habe ein Angebot gefunden und empfehle es gerne weiter."Silvia Rölli
Die wichtigsten Antworten rund um Krankentaggeld
Nein, eine Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Für Selbstständige gibt es überhaupt keine gesetzliche Regelung. Für Angestellte gilt lediglich die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Art. 324a OR, die aber zeitlich und finanziell begrenzt ist.
Die Lohnfortzahlung richtet sich nach den kantonalen Skalen (Berner, Zürcher oder Basler Skala) und ist abhängig von der Dienstzeit. Die Mindestdauer beträgt 3 Wochen im ersten Dienstjahr, kann aber auf bis zu 12 Monate ansteigen. Viele Arbeitgeber schliessen jedoch eine Krankentaggeldversicherung ab, um diese Kosten zu begrenzen.
Die Wartefrist ist die Zeit zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Leistungstag der Krankentaggeldversicherung. Übliche Wartefristen sind 14, 30 oder 60 Tage. Eine längere Wartefrist bedeutet niedrigere Prämien. Für Angestellte deckt oft der Arbeitgeber die erste Zeit ab.
Angestellte sind über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) automatisch auch bei Freizeitunfällen versichert, wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Selbstständige müssen sich aktiv für Freizeitunfälle versichern, wenn sie Schutz wünschen.
Kollektive Krankentaggeldversicherungen können normalerweise nicht mitgenommen werden, da sie an das Arbeitsverhältnis gebunden sind. Individuelle Versicherungen können hingegen meist fortgeführt werden. Es empfiehlt sich, vor einem Jobwechsel eine Beratung einzuholen.
Krankentaggeld-Prämien sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Die erhaltenen Leistungen sind jedoch als Einkommen steuerpflichtig. Bei vom Arbeitgeber finanzierten Versicherungen gelten spezielle Regelungen.
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